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Fairness, auch im Detail.

Die Dauer Ihres Einsatzes bestimmen Sie. Falls Sie den Einsatzvertrag vor Ablauf der vereinbarten Frist auflösen wollen, geht dies schnell und einfach: Während der ersten drei Monate dauert die Kündigungsfrist zwei Tage, danach sieben Tage. Ab sieben Monaten beträgt sie 30 Tage. Die Sozialversicherungen werden Ihnen wie üblich direkt vom Lohn abgezogen, ebenso die Prämien für die Nichtbetriebsunfallversicherung. Ihr Ferienanspruch berechnet sich nach Ihrer geleisteten Arbeitszeit. Er wird durch die Auszahlung direkt abgegolten. Kinderzulagen werden Ihnen nach den jeweils geltenden kantonalen Bestimmungen ausgerichtet.